Gut vorbereitet auf Schnee und Glätte.
Für Hausverwaltungen, Eigentümer, Gewerbebetriebe und Privatkunden.
Winterdienst
Beim Winterdienst kommt es auf klare Absprachen an. Wir vereinbaren die zu betreuenden Flächen, die Einsatzbedingungen und die Leistungen für die Wintersaison passend zu Ihrem Objekt.
- Schneeräumung auf vereinbarten Gehwegen und Zugängen
- Räumen von Hauseingängen, Hofflächen und vereinbarten Zufahrten
- Streuen bei Schnee- und Eisglätte mit geeigneten Streumitteln
- Kontroll- und Wiederholungseinsätze nach Vereinbarung und Wetterlage
- Saisonale Betreuung mit festgelegtem Leistungsumfang
Die konkreten Flächen, Pflichten und Einsatzbedingungen werden im Angebot beziehungsweise im Winterdienstvertrag festgehalten.
Ein klarer Ablauf.
- 01
Flächen und örtliche Anforderungen klären
- 02
Einsatzbedingungen gemeinsam abstimmen
- 03
Saisonales Angebot erhalten
- 04
Winterdienst gemäß Vereinbarung ausführen
Örtliche Räum- und Streupflichten
Wo die Räum- und Streupflicht auf Anlieger übertragen ist, gilt in München grundsätzlich: werktags bis spätestens 7 Uhr, sonn- und feiertags bis spätestens 8 Uhr und anschließend bis 20 Uhr. Bei Bedarf muss wiederholt geräumt und gestreut werden. Auf Münchner Gehwegen ist Streusalz verboten. In umliegenden Gemeinden gelten die jeweiligen örtlichen Regelungen.
Hinweise der Stadt München ↗Was braucht Ihre Immobilie?
Wir besprechen Ihren Bedarf und erstellen ein individuelles, unverbindliches Angebot.