Leistungen /Winterdienst

Gut vorbereitet auf Schnee und Glätte.

Für Hausverwaltungen, Eigentümer, Gewerbebetriebe und Privatkunden.

Winterdienst

Beim Winterdienst kommt es auf klare Absprachen an. Wir vereinbaren die zu betreuenden Flächen, die Einsatzbedingungen und die Leistungen für die Wintersaison passend zu Ihrem Objekt.

Leistungen nach Vereinbarung
  • Schneeräumung auf vereinbarten Gehwegen und Zugängen
  • Räumen von Hauseingängen, Hofflächen und vereinbarten Zufahrten
  • Streuen bei Schnee- und Eisglätte mit geeigneten Streumitteln
  • Kontroll- und Wiederholungseinsätze nach Vereinbarung und Wetterlage
  • Saisonale Betreuung mit festgelegtem Leistungsumfang

Die konkreten Flächen, Pflichten und Einsatzbedingungen werden im Angebot beziehungsweise im Winterdienstvertrag festgehalten.

So starten wir

Ein klarer Ablauf.

  1. 01

    Flächen und örtliche Anforderungen klären

  2. 02

    Einsatzbedingungen gemeinsam abstimmen

  3. 03

    Saisonales Angebot erhalten

  4. 04

    Winterdienst gemäß Vereinbarung ausführen

Örtliche Räum- und Streupflichten

Wo die Räum- und Streupflicht auf Anlieger übertragen ist, gilt in München grundsätzlich: werktags bis spätestens 7 Uhr, sonn- und feiertags bis spätestens 8 Uhr und anschließend bis 20 Uhr. Bei Bedarf muss wiederholt geräumt und gestreut werden. Auf Münchner Gehwegen ist Streusalz verboten. In umliegenden Gemeinden gelten die jeweiligen örtlichen Regelungen.

Hinweise der Stadt München ↗
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